vg wort dissertation verbreitung

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Geld für Ihre Doktorarbeit von der VG Wort mitnehmen!

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Dissertation im Eigendruck oder mit Verlagsvertrag bei einem Verlag veröffentlichen, können Sie als Autor Verwertungsansprüche bei der Verwertungsgesellschaft Wort (»VG Wort«) anmelden. Die Ausschüttung dieser Tantiemen für das Jahr 2017 (ausgezahlt in 2018) betrug für ein im Verlag veröffentlichtes Buch im Standardumfang (101 - 300 Druckseiten) 1.800 EUR! Die Beträge schwanken, waren aber bislang immer lohnenswert: Der niedrigste Wert hier verzeichnete Wert waren 350 Euro im Jahr 2007, im Jahr 2021 kamen 2.000 EUR zur Auszahlung. Für umfangreichere bzw. kürzere Werke werden Zu- bzw. Abschläge vorgenommen, für Dissertationen im Selbstverlag gibt es regelmäßig nur den halben Betrag. Einzelheiten zur Berechnung der Quoten gibt es auf den Internetseiten der Verwertungsgesellschaft Wort .

Auf dieser Seite:

Woher kommt das Geld?

Was muß ich tun, um das geld zu bekommen.

  • Welche Fristen sind einzuhalten?
  • Wieviel Geld gab es in den letzten Jahren für ein Standardbuch
  • Darf's noch etwas mehr sein
  • Sonderausschüttung Bibliothekstantieme
  • Tantiemen für Online-Texte
  • Nicht verteilbare Einnahmen der VG Wort
  • ein (wissenschaftliches) Buch schreiben und veröffentlichen
  • mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag abschließen Die VG Wort refinanziert sich über Gebühren bei ihren Ausschüttungen, der Autor muss also keine sonstigen Beiträge o.ä. an die VG Wort zahlen.
  • für das entsprechende Buch innerhalb der geltenden Frist eine Meldung an die VG Wort erstellen
  • sich im Oktober des Jahres auf die eingehende Zahlung freuen

Voraussetzung für die erforderliche Meldung im Bereich Wissenschaften ist eine »angemessene Verbreitung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken« im Sinne des jeweils aktuell geltenden Verteilungsplanes der VG Wort. Derzeit (06.10.2018) ist § 48 des Verteilungsplanes der VG Wort vom 9. Juni 2018 einschlägig:

§ 48 Ausschüttung für wissenschaftliche sowie Fach-und Sachbücher

1. Eine individuelle Ausschüttung erfolgt für wissenschaftliche sowie Fach - und Sachbücher, die in wissenschaftlichen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang ausgeliehen werden. Berücksichtigt werden nur Werke, die im Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind. Schenkungen werden nicht berücksichtigt.

2. Wissenschaftliche sowie Fach - und Sachbücher, bei denen die Voraussetzung von Abs. 1 nicht erfüllt ist, können nur berücksichtigt werden , sofern nachgewiesen wird, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang verbreitet sind (bei mindestens 3 Standorten oder mindestens 100 verkauften Werkexemplaren) und erwartet werden kann, dass sie abgelichtet werden. Diese Werke wer den mit 50 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt. Autobiographien werden nicht berücksichtigt.

3. Werke, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind, sowie Werke, die zu einem erheblichen Anteil aus urheberrechtsfreien Texten oder Abbildungen bestehen, werden unter den Voraussetzungen des Abs. 1 mit 50 %, unter den Voraussetzungen des Abs. 2 mit 25 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt.

4. Alle Werke i.S. von Abs. 1 und 2 können einmalig gemeldet werden, wenn sie im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen 2 Jahren erschienen sind. Neuauflagen oder Lizenzausgaben sind nur meldefähig, wenn sie in wesentlichen Teilen neu bearbeitet sind (mindestens 10 % neuer Text). Dabei wird die Aktualisierung von Datenmaterial, die Veränderung im Druck - und Erscheinungsbild oder der Austausch von Bildmaterial nicht berücksichtigt.

5. Buchreihen und Serien, deren einzelne Bände überwiegend aus identischem Text bestehen, werden nur mit einem Band berücksichtigt. Abweichende Textteile können als Buchbeiträge gemäß den Bestimmungen des § 50 gemeldet werden.

6. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang eines Buchs. Dieser ist vom Urheber auf Anforderung zu belegen. Danach werden Bücher u n abhängig von ihrem Format bewertet bei 49 bis 100 Druckseiten mit Faktor 0,7 101 bis 300 Druckseiten mit Faktor 1,0 301 bis 500 Druckseiten mit Faktor 1,1 501 bis 700 Druckseiten mit Faktor 1,2 701 bis 900 Druckseiten mit Faktor 1,3 901 bis 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,4 über 1. 100 Druckseiten mit Faktor 1,5

7. Sammlungen von urheberrechtlich geschützten Lernkarten, die einen Mindestumfang von 101 Karten erreichen, werden mit 1/8 des vollen Buchwerts berücksichtigt.

8 . Ein Urheber kann seinen individuellen Anspruch an eine der in § 49 aufgeführten Urheberorganisationen abtreten mit der Folge, dass an diese die entsprechenden Beträge von der VG WORT auszuschütten sind.

9 . Für Beiträge in wissenschaftlichen und Fach - und Sachbüchern gelten die Bestimmungen des § 50 .

Die konkret zu verteilende Summe wird für jedes Jahr anhand der Einnahmen der VG Wort festgelegt.Für das Jahr 2020 ergab sich für ein Standard-Buch ein Betrag von 1.400 EUR. Die genauen Regelungen finden Sie am zuverlässigsten und aktuellsten unmittelbar bei der VG Wort.

Für diese Tantiemen können sich Nachteile ergeben, wenn man ein Werk sowohl elektronisch als auch gedruckt publiziert: Beide Verbreitungswege werden nämlich getrennt erfasst. Das führt natürlich dazu, dass man im Vergleich zu einem einheitlichen Vertriebsweg doppelt so viele Exemplare absetzen muss, um die jeweiligen Mindest-Verbreitungen zu erreichen. Eine Kumulierung lässt die VG Wort auch dann nicht zu, wenn es sich inhaltlich um dieselbe Arbeit handelt. Mehr zu dieser Problematik im Forum… .

Wieviel Geld gibt es genau?

Für wissenschaftliche Bücher ist der Betrag von drei Faktoren abhängig, nämlich zum einem von der Seitenzahl und zum anderen von der jeweiligen Höhe der Jahresausschüttung, außerdem davon, ob man einer Beteiligung des Verlages an der Ausschüttung zugestimmt hat oder nicht.

Der in den Quoten der Abteilung Wissenschaft festgelegte Standardbetrag (nur Autorenanteil) für ein im Jahr … erschienenes Buch gilt für ein Werk mit 101 bis 300 Druckseiten. Für größere Werke gibt es entsprechend mehr, für kleinere weniger.

Der entsprechende Wert ergibt sich jeweils aus der »Aktennotiz Hauptausschüttung« der VG Wort für das jeweilige Erscheinungs- bzw. Ausschüttungsjahr und dort aus der Rubrik 2) Abteilung Wissenschaft, A. Printmedien, a) Ausschüttung an Autoren und dort als zweiter Aufzählungspunkt »Vergütung für ein 20.. ersch. Buch«. Auf der Internetseite sind allerdings die Werte nur eine Zeitlang verfügbar, so dass ich hier versuche, ein etwas länger reichendes Archiv anzubieten (immerhin publiziert die VG Wort aber nun schon die letzten fünf Jahre).

Den großen Sprung zwischen dem Plan 2017 und dem Plan 2018 erkläre ich mir mit einem BGH-Urteil zu den Verlegeranteilen vom 21.04.2016 ( Az.I ZR 198/13 »Verlegeranteil« ) . Die waren vorher von der VG Wort "automatisch" vom Autorenanteil abgezweigt worden. Seit jener Entscheidung steht fest. dass dieses Geld grundsätzlichvollständig dem Autor zusteht und ein Verlagsanteil nur mit Zustimmung des Autors an den Verlag ausgezahlt werden darf. Weil es im Bereich Wissenschaft einen 50prozentigen Anteil geht, haben sich die Werte zwischen beiden Jahren entsprechend verdoppelt.

Darf's noch ein bißchen mehr sein?

Es gibt drei Möglichkeiten, die beschriebenen Einnahmen noch einmal etwas zu erhöhen: Einmal durch Teilnahme an der nur alle drei Jahre erfolgenden Sonderausschüttung Bibliothekstantieme und zum anderen, indem man auch weitere Texte (z.B. in Fachzeitschriften, aber auch im Internet) bei der VG Wort meldet. Und für Menschen, die vielleicht schon vor längerer Zeit veröffentlicht haben, gibt es evtl. noch nicht verteilbare Einnahmen .

Aufsätze, weitere Bücher, Texte im Internet?

Wenn man schon einmal dabei ist mit dem Melden bei der VG Wort: Auch für Aufsätze in Fachzeitschriften gibt es Geld, ebenso für Texte im Internet. Die Margen sind zwar etwas kleiner, aber warum sollte man 40 Euro, die einem zustehen, nicht auch noch mitnehmen? In Fachzeitschriften sieht Text oft so klein aus - auf den von der VG Wort herangezogenen sog. Normseiten (1.500 Schreibmaschinen-Anschläge) sieht das ganz anders aus und damit gehen auch die Quoten in die Höhe. Selbst dieser Text überschreitet das Minimum mit ca. 2.500 Zeichen schon deutlich - und in den Dateieigenschaften der üblichen Schreibprogramme lässt sich das auch fix automatisch kontrollieren.

Die Texte im Internet sind eine weitere Besonderheit. Hier muss man eigentlich schon bei der Veröffentlichung eine sog. Zählmarke (Vorpixel) in die Internetseite einbauen. Das tut nicht weh - ist aber immer dann schwierig, wenn der Seitenbetreiber das nicht unterstützt, z.B. auf Verlags-Homepages o.ä.

Für eine Übergangszeit gibt es deshalb im Bereich Texte im Internet noch die sog. Sonderausschüttung für all diejenigen, die noch keine Zählmarken einbauen können. Damit man aber überhaupt kontrollieren kann, ob der Text im fraglichen Jahr im Internet stand, muss er bis zum 31. Dezember gemeldet werden.

Einzelheiten dazu findet man auf den Internetseiten der VG Wort, die allerdings leider sehr unübersichtlich gestaltet ist.

Einkommensteuer?

Die Auszahlungen müssen übrigens in der Steuererklärung angegeben werden, es dürfte sich regelmäßig um Einnahmen aus freiberuflicher (schriftstellerischer) Tätigkeit handeln. Dafür darf man dann auch die im selben Jahr entstandenen Ausgaben in Abzug bringen. Ärgerlich oder aufwändiger wird es, wenn die Kosten - wie so oft - in früheren Jahren entstanden sind. Mehr dazu im Bereich Finanzen/Steuern...

Nicht verteilbare Einnahmen

Noch fragen.

Eigene Fragen können Sie am besten im Forum stellen…

Gefunden bei https://doktorandenforum.de.

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Vergütung für Urheberinnen und Urheber

Was ist die VG Wort?

Was macht die VG Wort?

Wer hat Anspruch auf das Geld?

Welche Werke können vergütet werden?

Wie hoch ist die Ausschüttung?

Was kann ich tun, um an der Ausschüttung teilzuhaben?

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der 1958 als rechtsfähiger Verein gegründet wurde. Ihre Aufgabe ist es, dem "Schöpfer eines geistigen Werkes" für die Nutzung und Vervielfältigung seines Werkes durch andere mit Hilfe des Urheberrechts zu einem finanziellen Ausgleich zu verhelfen. Neben der VG Wort gibt es weitere Gesellschaften, u. a. die VG Bild Kunst und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).

vg wort dissertation verbreitung

Die Verwertungsgesellschaft zieht gesetzlich vorgeschriebene Gebühren ein, die bei der legalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke anfallen (zum Beispiel Tantiemen in Bibliotheken) und an die wahrnehmungsberechtigten Urheberinnen und Urheber ausgeschüttet werden.

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Im Bereich Wissenschaft erfolgen Ausschüttungen der VG WORT an die Autorinnen und Autoren, Herausgeberinnen und Herausgeber oder Übersetzerinnen und Übersetzer wissenschaftlicher Publikationen . Dazu gehören wissenschaftliche Fach- und Sachbücher und Fachbeiträge. Sind an einem Buch oder Beitrag mehrere Autorinnen und Autoren beteiligt, kann jede/-r Co-Autorin oder -Autor die Veröffentlichung als Miturheberin oder -urheber melden ( Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich, Stand: Februar 2022).

Um an der Auschüttung teilnehmen zu können, muss zunächst ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen werden. Der Abschluss des Vertrags ist kostenlos.

  • Print-Veröffentlichungen: Wichtige Voraussetzung für die Vergütung ist die angemessene Verbreitung in Bibliotheken. Bücher müssen in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens fünf Standorten, Zeitschriften mit mindestens zwei leihverkehrsrelevanten Standorten in der Zeitschriftendatenbank nachgewiesen sein (der Mindestumfang eines Beitrags beträgt 2 A4-Seiten). Magister-, Diplom- oder Seminararbeiten werden nicht berücksichtigt. Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer Hauptausschüttung ( Quoten 2023 für 2022 ).
  • Offline-Veröffentlichungen: Auch Beiträge auf CD oder DVD (Beiträge in Fachzeitschriften oder Fachbüchern, kartografische Werke und Multimediaprodukte, die v. a. aus Text bestehen) können gemeldet werden, sofern in Deutschland mindestens 200 Exemplare verkauft oder mit deren Verkauf ein Umsatz von mindestens 10.000 EUR erzielt wurde.
  • Online-Veröffentlichungen: E-Books können gemeldet werden, wenn es sich um nicht kopiergeschützte Epub- oder PDF-Dateien handelt. Dies ist bei den Stabiverlagsveröffentlichungen der Fall. Für Online-Veröffentlichungen gibt es eine Sonderausschüttung . Die Meldung von Texten im Internet (METIS) erfolgt durch die Autorinnen und Autoren über T.O.M. (Texte Online Melden), das Registrierungs- und Meldeportal der VG Wort. Meldefähig sind inhaltlich geschlossene Texte mit einem Mindestumfang von 1.800 Anschlägen. Informationen zur Meldung stellt die VG Wort unter METIS für Urheber (Stand: 2022) bereit. Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich, (Stand: Februar 2022).

Die Höhe der Ausschüttung ist abhängig von den jährlichen Einnahmen der VG Wort und dem Umfang der angemeldeten Arbeit. Die einmalige Ausschüttung erfolgt jeweils Ende Juni. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Quoten findet sich auf den Webseiten der VG Wort .

Sie sind Autor/-in, Herausgeber/-in oder Ubersetzer/-in? Dann nehmen Sie zunächst das Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich (Stand: Februar 2022) zur Kenntnis. Schließen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort (seit dem 1. Februar 2018 obligatorisch). Dieser Vertrag ist kostenlos. Vertragsunterlagen können Sie bei der VG Wort herunterladen. Dafür müssen Sie sich zunächst über das Registrierungs- und Meldeportal T.O.M. (Texte Online Melden) anmelden.

Der entsprechende Titel muss persönlich online gemeldet werden. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. Januar des dem Erscheinungsjahr folgenden Jahres. Meldungen, die ab 1. Februar eingehen, werden im Folgejahr berücksichtigt. Die Anmeldung des Titels sollte unmittelbar nach seinem Erscheinen erfolgen.

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Abschluss Universität

Wohin mit der Dok­tor­ar­beit?

Mit der Recherche und dem Schreiben einer Doktorarbeit ist es nicht getan. Um den Doktortitel tragen zu dürfen, muss die Dissertation auch veröffentlicht werden. Welche Möglichkeiten gibt es für Promovenden und was kosten die?  

In vielen Vorworten beschreiben leidgeplagte Promovierte das Projekt als lange Reise mit vielen Hindernissen. Je länger und steiniger der Weg, desto größer die Freude. Doch die Freude ist bei einer Promotion kein plötzliches, einmaliges Ereignis, sondern eine kleine Reise für sich. Insgesamt könnten die Sektkorken oft fünfmal knallen (wenn Freunde und Familie so viel Feierwut mitbringen würden): zur internen Abgabe, zur offiziellen Einreichung, zum positiven Erstgutachten, zum dies bestätigenden Zweitgutachten, zur erfolgreichen Verteidigung – und schließlich zur Veröffentlichung. Diese ist Pflicht bei einer Doktorarbeit.  

In welcher Form sie erfolgen muss, ist in der Promotionsordnung der einzelnen Hochschulen geregelt. "Die meisten Universitäten verlangen noch immer gedruckte Exemplare, einige akzeptieren auch Online-Veröffentlichungen", erklärt Dr. Gregor Thüsing, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Bonn. Er hat als Doktorvater schon zahlreiche Dissertationsvorhaben betreut. Wenn die Promotionsordnung gedruckte Exemplare vorsieht, stellt sich die nächste Frage: Brauche ich für die Veröffentlichung einen Verlag oder kann ich meine Doktorarbeit auch selbst herausgeben? Theoretisch würde dies ausreichen. Dann müsste man die Arbeit nur ausdrucken, in der erforderlichen Anzahl der Pflichtexemplare vervielfältigen und binden lassen. In der Praxis macht das kaum jemand. "Die meisten wollen ihre Arbeit veröffentlichen", weiß Gregor Thüsing. "Vor allem wer eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, sollte dafür sorgen, dass sie in einer angesehenen Reihe bei einem guten Verlag erscheint."

Im juristischen Bereich legen bekannte Verlage viel Wert auf die Noten

Doch das ist gar nicht so einfach. Denn nicht jeder juristische Fachverlag nimmt alle Arbeiten an. Meist ist die Note ausschlaggebend für eine Zu- oder Absage. "Wir veröffentlichen in der Regel nur Dissertationen, die in beiden Gutachten mindestens mit magna cum laude bewertet wurden", berichtet zum Beispiel Prof. Dr. Johannes Rux, verantwortlich für das Legal Publishing im Nomos Verlag. "Damit wollen wir hohe Qualität gewährleisten." Auch der Verlag Duncker & Humblot erwartet mindestens magna cum laude, Mohr Siebeck verlangt summa cum laude. Die Verlage Peter-Lang und Dr. Kovac nehmen auch Doktorarbeiten an, die keine Top-Noten vorweisen. Um die Qualität der Arbeit beurteilen zu können, lesen die Verlage in der Regel die Gutachten, mit denen die Arbeit bewertet wurde. "Außerdem geben wir die Gutachten an die Herausgeber und Herausgeberinnen unserer Reihen, denn diese kennen sich in ihren Fachgebieten am besten aus und können beurteilen, ob die Doktorarbeiten in ihre Reihe passen", erklärt Rux.  

Dr. Tamara Schneider hat sich schon früh in ihrer Promotionszeit Gedanken dazu gemacht, wo sie ihre Arbeit veröffentlichen will. "Ich wollte auf jeden Fall den Weg über einen Verlag gehen, obwohl bei uns eine elektronische Fassung und vier Pflichtexemplare ausgereicht hätten", sagt die wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Tübingen.  

Ob es beim Wunschverlag klappen würde, war anfangs noch ungewiss. "Aber als in etwa klar war, welche Note ich erwarten durfte, konnte ich bereits eine Auswahl an Verlagen treffen", erzählt Tamara Schneider. Für diese Aufgabe kann man gut die Wartezeit bis zum Gutachten nutzen: Lebenslauf und Kurzexposé zur Doktorarbeit schreiben, die E-Mail-Adressen in den Verlagen recherchieren und E-Mails verfassen – all das lässt sich gut vorbereiten.  

Bis zum Druck dauert es Monate 

"Sobald die Gutachten vorlagen, habe ich meine Mails an die Verlage versendet und Angebote eingeholt", sagt die wissenschaftliche Mitarbeiterin. Anschließend hat sie ihre Auswahl getroffen und die Doktorarbeit zusammen mit den Gutachten an den Verlag gesendet. Bis zum fertigen Druck hat es dann noch einmal drei Monate gedauert. Mitunter dauert das aber auch deutlich länger. Immerhin: Viele juristische Promotionsordnungen erlauben, dass man den Doktortitel schon vor der Veröffentlichung führen darf. Voraussetzung hierfür ist neben der erfolgreichen Verteidigung der Doktorarbeit, dass bereits ein Vertrag mit einem Verlag vorliegt. Gegebenenfalls muss diese vorläufige Titelführungserlaubnis beantragt werden. 

Rux empfiehlt, sich als Promovend rasch um einen Verlag zu kümmern. "Ansonsten kann es passieren, dass die Inhalte der Arbeit nicht mehr aktuell sind und die Dissertation überarbeitet werden muss." Die Promotionsordnungen sehen in der Regel vor, dass eine Doktorarbeit so veröffentlicht werden muss, wie sie begutachtet wurde. Größere Änderungen sind nicht erlaubt, ansonsten ist ein erneutes Gutachten fällig. Allenfalls Quellenverweise dürfen aktualisiert werden. Für die korrekte Rechtschreibung sind die Autorinnen und Autoren selbst verantwortlich. "Wir bieten zwar auch ein Korrektorat an, aber das kann je nach Umfang der Arbeit recht teuer werden", sagt Rux. Manche Förderer für juristische Arbeiten legen allerdings Wert auf ein Korrektorat und bezahlen es den Geförderten dann auch. 

Ein mittlerer vierstelliger Betrag 

Möglichkeiten für eine Förderung zu suchen, lohnt sich ohnehin, denn die Zusammenarbeit mit einem Verlag verschlingt eine Menge Geld. Bei Nomos zum Beispiel kostet die Veröffentlichung einer Doktorarbeit von 250 Seiten rund 2.500 bis 3.000 Euro. Je nach Verlag und Umfang können es bis zu 5.000 Euro oder mehr werden. "Der Druck ist dabei der kleinste Posten", erklärt Rux. Der größte Teil des Aufwandes entstehe beim Satz und Layout sowie bei der Verbreitung der Inhalte. "Wir müssen den Text ins Buchformat und als PDF setzen und verschlagworten, damit er über Suchmaschinen und in Bibliothekskatalogen gefunden wird." Außerdem im Preis enthalten ist bei Nomos die Veröffentlichung in der eigenen E-Library, über die Interessierte digitalen Zugriff auf alle im Verlag veröffentlichten Doktorarbeiten haben.  

"Finanzielle Unterstützung erhält man zum Beispiel über Stiftungen, die sich an den Druckkosten beteiligen", so ein Tipp von Thüsing. "Auch manche Kanzleien und Fakultäten loben Preise für gute Doktorarbeiten aus." Außerdem kann man die Ausgaben für den Druck als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Auch kann man die veröffentlichte Dissertation bei der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort melden und im Folgejahr von der Ausschüttung profitieren. Die Quoten schwanken und werden abhängig von der Einnahmesituation und der Anzahl der Urhebermeldungen errechnet. Die jeweils aktuellen Quoten finden sich  hier . Auch die VG Wort-Einnahmen muss man allerdings versteuern.*

Schneider ist trotz der hohen Kosten froh, dass sie sich für eine Veröffentlichung im Verlag entschieden hat. "Nach all der Arbeit, die ich in die Dissertation gesteckt habe, ist es einfach schön, am Ende ein gedrucktes Buch von mir in der Hand zu halten." Darauf ein letztes Mal: "Prost!"

*Ergänzt am 1. August 2023, 12:00 Uhr (Red.).

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere .

2023 M07 31

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  • Dissertation und Doktorarbeit

Die Dissertation veröffentlichen: So geht’s

Veröffentlicht am 12. Dezember 2018 von Priska Flandorfer . Aktualisiert am 24. November 2023.

In Deutschland und der Schweiz besteht eine Veröffentlichungspflicht der Dissertation, damit das Doktoratsstudium abgeschlossen werden kann und der Doktortitel geführt werden darf.

Bei der Wahl zur Veröffentlichung musst du dir die Frage stellen:

  • Möchte ich zukünftig in der Wissenschaft anerkannt und zitiert werden oder
  • möchte ich einfach rasch meinen Titel erlangen?

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Inhaltsverzeichnis

Dissertation in einem renommierten (dissertations-) verlag veröffentlichen, open-access-veröffentlichung der dissertation, hybride veröffentlichung der dissertation, online-veröffentlichung der dissertation auf dem hochschulserver, print-on-demand und elektronische veröffentlichung, finanzielle förderung für die veröffentlichung der dissertation.

Durch eine Veröffentlichung in einem renommierten Verlag oder einem Dissertationsverlag wird deine Dissertation häufiger rezensiert und durch eine hohe Verbreitung in Bibliotheken öfter zitiert .

Voraussetzungen

Die Chancen für die Veröffentlichung deiner Dissertation in einem renommierten Verlag stehen gut, wenn:

  • du deine Dissertation mit mindestens magna cum laude , also sehr gut, abgeschlossen hast,
  • die Gutachten der Betreuenden deiner Dissertation sehr gut sind und
  • das Thema der Dissertation zu der Schriftenreihe des Verlags passt.

Verlag finden

Diese Tipps helfen dir, einen für dein Fachgebiet und Thema renommierten Verlag zu finden:

  • Frage deinen Doktorvater bzw. deine Doktormutter nach einem guten Verlag. Er oder sie könnten sogar selbst Herausgeber einer Schriftenreihe sein.
  • Für dein Thema hast du selbst Literatur recherchiert und somit erfahren, in welchen Verlagen diese Literatur am häufigsten publiziert wurde.
  • Schau in deiner Universitätsbibliothek nach, welche Verlage ihre Publikationen aktiv bewerben und über Neuerscheinungen informieren.

Ablauf der Veröffentlichung

Die Veröffentlichung bei einem Verlag läuft generell so ab:

  • Du reichst deine Unterlagen beim Verlag inklusive der Gutachten ein.
  • Der Verlag prüft die Einreichung und informiert dich, ob die Publikation in sein Programm passt.
  • Du erhältst ein Angebot. Unterschreibst du das Angebot, kommt der Vertrag mit dem Verlag zustande.
  • Du formatierst deine Dissertation entsprechend der Formatvorgaben des Verlags.
  • Das Buch wird vom Verlag hergestellt und veröffentlicht.

Bei einer Veröffentlichung z. B. durch den Springer Verlag dauert der Prozess der Einreichung der Unterlagen bis zur Fertigstellung des Manuskripts ungefähr 12 Wochen .

Verlagsangebot und Vertrag

Nachdem der Verlag deine Dissertation für eine Veröffentlichung akzeptiert hat, sendet er dir ein Verlagsangebot zu, das zu einem Verlagsvertrag führt.

Im Vertrag werden alle Details zur Veröffentlichung festgehalten.

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Erfahre mehr zur Korrektur

Durch eine Open-Access -Publikation, also eine im Internet kostenfrei verfügbare Version deiner Dissertation , wirst du am häufigsten zitiert und kannst eine hohe wissenschaftliche Reputation erreichen.

Open-Access eignet sich vor allem für eine kumulative Dissertation , da diese in Form von mehreren Artikeln bei wissenschaftlichen Fachzeitschriften eingereicht wird.

Allerdings können auch Monographien für Open-Access-Veröffentlichungen genutzt werden.

Open-Access-Angebote finden

Auch bei einer Open-Access-Publikation ist es notwendig, das richtige Angebot für dein Thema zu finden.

Für die Suche nach geeigneten Fachzeitschriften hilft dir das Directory of Open Access Journals ( DOAJ ). Dort kannst du direkt nach Themen (Subjects) suchen und die Einreichbedingungen des jeweiligen Anbieters auf dessen Website erfahren.

Für die Suche nach geeigneten Büchern kannst du das Directory of Open Access Books ( DOAB ) aufrufen.

Ablauf einer Open-Access-Publikation

Wie sich der Ablauf der Einreichung gestaltet, erfährst du bei dem Anbieter, für den du dich entschieden hast.

Generell läuft eine Einreichung für eine Open-Access-Publikation so ab:

  • Dein Thema passt zum Themenbereich des Anbieters.
  • Du informierst den Anbieter, dass deine Dissertation nicht anderweitig publiziert ist oder publiziert wird.
  • Es kann sein, dass der Anbieter nur englischsprachige Texte annimmt. Du musst deine Dissertation daher übersetzen und ggf. lektorieren lassen.
  • Du formatierst deine Publikation nach den inhaltlichen, formalen, stilistischen und bibliographischen Anforderungen des Anbieters.
  • Du fügst deiner Publikation ein Abstract bei.
  • Je nach Anbieter erstellst du eine Keywords-Liste. Du musst dabei Kennwörter festlegen, die deine Dissertation gut zusammenfassen. Somit kann sie in Suchergebnissen besser gefunden werden.
  • Die Publikation wird meistens durch ein Peer-Review-Verfahren bewertet.
  • Wird sie akzeptiert, publiziert sie der Anbieter frei verfügbar im Internet.

Kosten einer Open-Access-Publikation

Die Publikationen bei Open-Access -Anbietern werden meistens über Autorengebühren finanziert. Das bedeutet, dass du je nach Anbieter mit Kosten zwischen 100€ und 3000€ rechnen musst.

Bist du an einer Universität angestellt oder ist deine Dissertation durch Stipendien oder Förderungen finanziert, werden die Kosten dadurch übernommen.

Zusätzlich gibt es verschiedene Mischfinanzierungen, die du am besten bei deiner Universität erfragst.

Wird die Dissertation von einem renommierten Verlag als Buch und Online-Ressource herausgegeben, spricht man von hybridem Publizieren.

Diese Form vereint die Vorteile beider Publikationsformen. Als Buch kann die Dissertation rezensiert und an Bibliotheken verteilt werden und als elektronische Ressource ist sie rasch und ortsunabhängig online jederzeit verfügbar und zitierbar .

Viele Universitäten bieten diese Form der Publikation bereits selbst an. Aber auch angesehene Verlage wie DeGruyter und der Springer Verlag spezialisieren sich auf das hybride Publizieren.

Die schnellste und einfachste Möglichkeit, die Dissertation zu veröffentlichen, ist eine Online-Publikation auf den Servern deiner Hochschule.

Fast jede Universität verfügt über eine elektronische Dissertationsdatenbank . Zusätzlich zur Abgabe der gedruckten Exemplare für die Universitätsbibliothek erfüllst du dadurch die Publikationspflicht.

  • Das Dokument wird entsprechend der Formatvorgaben und Einreichbedingungen vorbereitet.
  • Durch Registrierung auf dem e-doc-Server wird die Dissertation elektronisch übermittelt.
  • Die Einreichenden erhalten eine Abgabebescheinigung nach der Abgabe der Pflichtexemplare und der elektronischen Übermittlung der Dissertation. Die Veröffentlichungspflicht der Dissertation ist somit erfüllt.

Eine weitere Möglichkeit, die Dissertation rasch und kostengünstig zu publizieren ist, sie drucken zu lassen, wenn sie gekauft oder benötigt wird. Dieses Service nennt man Print-On-Demand.

Zusätzlich kann sie auch als e-book herausgegeben werden.

Bei dieser Art der Veröffentlichung deiner Dissertation bist du selbst zuständig, diese zu bewerben, falls du das möchtest. Es gibt keine Rezensionsexemplare durch die Anbieter oder anderweitige Werbemaßnahmen.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, finanzielle Förderungen für die Veröffentlichung der Dissertation zu beantragen.

Die bekannteste Form ist die Förderung der Druckkostenzuschüsse durch die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).

Dafür musst du dich bei dem Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT anmelden .

Für eine Dissertation im Jahr 2017 hat man mit bis zu 990 Euro Ausschüttung rechnen können. Allerdings hängt die Höhe der Ausschüttung von der Verbreitung der Dissertation und den Seitenzahlen ab.

Diesen Scribbr-Artikel zitieren

Wenn du diese Quelle zitieren möchtest, kannst du die Quellenangabe kopieren und einfügen oder auf die Schaltfläche „Diesen Artikel zitieren“ klicken, um die Quellenangabe automatisch zu unserem kostenlosen Zitier-Generator hinzuzufügen.

Flandorfer, P. (2023, 24. November). Die Dissertation veröffentlichen: So geht’s. Scribbr. Abgerufen am 6. Mai 2024, von https://www.scribbr.de/dissertation-doktorarbeit/veroeffentlichen/

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Priska Flandorfer

Priska Flandorfer

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Sie suchen z.B. einen Verlag für Ihre Jura-Dissertation? Dann kennen Sie uns höchstwahrscheinlich bereits. Aber auch in den betriebswirtschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Fachgebieten sind wir stark vertreten.

Dissertation publizieren und Führen des Doktortitels

Für einige Doktoranden hängt es vom Zeitpunkt ab, an dem wir als Verlag die Doktorarbeit publizieren, bevor sie ihren Doktortitel führen dürfen. Die Promotionsordnungen stellen zum Teil unterschiedliche Anforderungen. In besonderen Fällen können wir behilflich sein, falls Sie den Titel etwas eher führen wollen oder müssen.

Welche Kosten entstehen, wenn ich die Dissertation im Verlag publizieren will?

In diesem Jahr legen wir den VDK-Förderfonds 2024 auf. Daraus erhalten Sie von uns einen Zuschuss von bis zu 500,- EURO , sofern wir Ihre Doktorarbeit publizieren.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich für eine Vertragsvariante mit Autorenhonorar zu entscheiden. Das bedeutet, dass Sie am Gewinn jeden verkauften Exemplars beteiligt werden.

Eine Publikation im Verlag ist oft mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Daher unterstützen wir Sie mit einem Zuschuss aus unserem Förderfonds, um Ihnen den Prozess der Publikation zu erleichtern. Unser Ziel ist es, junge Wissenschaftler*innen zu ermutigen, ihre Forschungsergebnisse zu teilen und einen Beitrag zur wissenschaftlichen Gemeinschaft zu leisten.

VG WORT-Ausschüttung

Eine weitere Möglichkeit bietet die VG WORT-Ausschüttung. Wenn Ihr Buch in einem Verlagshaus erscheint, haben Sie die Chance auf eine Tantieme für die Nutzung in Bibliotheken. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr der Publikation und kann Ihnen einen finanziellen Überschuss bringen.

Beispiel-Kalkulationen

Hier finden Sie weitere Beispiele unserer Kalkulation :

Veröffentlichung Dissertation Betriebswirtschaftslehre

Für 240,00 Euro erwerben Sie 35 Exemplare Ihres Werks. Wir halten das Werk in einer Stückzahl von mindestens 150 Exemplaren (exklusive Autor*innenexemplare) lieferbar.

Veröffentlichung Dissertation Altertumswissenschaft

Für 300,00 Euro bekommen Sie 35 Exemplare Ihres Werks. Wir halten das Werk in einer Stückzahl von mindestens 150 Exemplaren (exklusive Autor*innenexemplare) lieferbar.

VG Wort-Tantieme

Außerdem erhielten 2023 Autoren bei einem:

101- bis 300-seitigen Werk eine Ausschüttung von 700,00 €

301- bis 500-seitigen Werk eine Ausschüttung von 770,00 €

Hinweise ⌵

Bei einer Verlagsveröffentlichung schüttet die VG WORT unter bestimmten Voraussetzungen* diese einmalige Tantieme an Sie aus. Die Auszahlung erfolgt zeitversetzt.

* Erfahrungsgemäß erfolgt die Ausschüttung des VG Wort-Honorars, da unsere Titel die erforderliche Verbreitung erreichen. [mehr]

Welche Dissertation verlegen wir?

Unser mehr als 12.800 Titel umfassendes Verlagsprogramm in 300 Schriftenreihen setzt sich vor allem aus rechtswissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Titeln zusammen. In unserem Programm finden Sie Doktorarbeiten, Habilitationen, Festschriften, Forschungsarbeiten und andere wissenschaftliche Arbeiten.

Wenn Sie im weitesten Sinne eine geisteswissenschaftliche Dissertation verlegen wollen, sind Sie bei uns genau richtig. Aber auch zahlreiche naturwissenschaftliche Werke finden sich in unserem Programm.

Ist Ihre Promotion bereits abgeschlossen? Befinden Sie sich noch im Promotionsverfahren? Holen Sie frühzeitig unser Angebot zur Veröffentlichung ein.

Ich bin sehr zufrieden, deswegen habe ich schon 5 Bücher bei Ihnen veröffentlicht!

Welche Leistungen erbringen wir mit der Veröffentlichung der Doktorarbeit?

Seit unserer Gründung 1982 wurden uns mehr als 12.000 wissenschaftliche Arbeiten zur Publikation anvertraut. Alle unsere Titel sind in der Deutschen Nationalbibliothek erfasst.

  • Wir gewähren einen Zuschuss aus unserem VDK-Förderfonds
  • Wir senden Ihnen 35 Autorenexemplare Ihres Werks zu
  • Wir versenden auf Wunsch Ihre Pflichtexemplare
  • ISBN-Vergabe standardmäßig enthalten
  • Wir melden Ihren Titel bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) an
  • Kein Print-on-Demand: Das Werk ist stets in einer Stückzahl von mindestens 150 Exemplaren (exklusive Autor*innenexemplare) lieferbar
  • Wir sind mit den Promotionsordnungen der Universitäten vertraut und kennen daher die jeweiligen Anforderungen im Promotionsverfahren
  • Ihre Arbeit erscheint als Buch in hochwertiger Qualität
  • Individuelle Covergestaltung möglich
  • Verfügbarkeit als eBook
  • Sondervereinbarung zur Online-Veröffentlichung als Open Access möglich
  • Wir bieten Ihr Werk Fachzeitschriften zur Rezension an
  • Wir bewerben Ihr Buch durch den Versand unserer Kataloge, Neuerscheinungsdienste, Werbeflyer
  • Ihr Buch ist sowohl über den stationären als auch im Online-Buchhandel weltweit bestellbar

Falls Sie über eine Online-Veröffentlichung nachdenken, bieten wir auch dafür Möglichkeiten an. Neben den gedruckten Exemplaren ist Ihr Buch aber in jedem Fall auch als eBook verfügbar.

Zufriedenheit der Autor*innen

Durchgehend positives Feedback

Ich bedanke mich für die unkomplizierte, schnelle Zusammenarbeit und Ihre Kulanz.

Alles wunderbar! Danke für die gute und klare Kommunikation, die mir sehr geholfen hat.

Danke für die schnellen Rückmeldungen und die jederzeit professionelle Zusammenarbeit!

Sie haben Fragen zur Publikation?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder direkt telefonisch unter der Durchwahl 040-39 88 80-44 . Falls Sie demnächst Ihre Promotion verlegen wollen, diese aber noch nicht abgeschlossen ist, wenden Sie sich einfach trotzdem schon mal an uns.

  • SpringerLink shop

Informationen zur VG WORT-Ausschüttung und Verlagsbeteiligung

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Schon an die VG WORT gedacht?

Durch eine Meldung Ihres Buches bei der VG WORT haben Sie die Möglichkeit, neben dem mit dem Verlag vereinbarten Honorar eine weitere lohnenswerte Vergütung für die Nutzung Ihres Buches zu erhalten. Der Abschluss eines entsprechenden Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT ist kostenlos und ohne großen Aufwand möglich. Detaillierte Informationen zu der Möglichkeit der Meldung Ihres Buches bei der VG WORT finden Sie unten in unseren diesbezüglichen FAQs.  Hinweis: Wir sind darum bemüht, auf dieser Seite die für unsere Autoren wichtigsten Informationen zur Meldung von Büchern und Buchbeiträgen bei der VG WORT zusammenzustellen und häufig gestellte Fragen zu beantworten. Um die Darstellung nicht ausufern zu lassen, beschränken sich die Ausführungen zu dieser komplexen Materie auf die wesentlichen Punkte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch bestimmte Punkte verkürzt oder die für Sie im Einzelfall relevanten Konstellationen gar nicht angesprochen sind. Auch kann trotz aller Bemühungen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Informationen gegeben werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich anhand der von der VG WORT zur Verfügung gestellten Informationen über die für Sie maßgeblichen Regelungen informieren. Um Ihnen hierbei behilflich zu sein, verweisen wir im Rahmen der unten stehenden FAQs soweit wie möglich auf die entsprechenden Dokumente der VG WORT.

FAQs zur Meldung von Büchern und Buchbeiträgen bei der VG WORT 

(Stand: 19.12.2023)

Die VG WORT ist als Verwertungsgesellschaft ein nicht gewinnorientierter Verein, in dem sich Autor*innen und Verlage zur gemeinsamen Wahrnehmung bestimmter urheberrechtlicher Ansprüche zusammengeschlossen haben. Die VG WORT ist treuhänderisch tätig und verteilt sämtliche Einnahmen – nach Abzug ihrer eigenen Verwaltungskosten – an die mit ihr vertraglich verbundenen Rechteinhaber*innen.

Weitere Informationen zur Tätigkeit der VG WORT finden Sie auf der  Homepage der VG WORT .

Die VG WORT ist als Verwertungsgesellschaft in den Bereichen tätig, in denen eine individuelle Rechtewahrnehmung durch die Urheber*innen bzw. den Verlag aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist. So haben Urheber*innen eines Werkes beispielsweise gegen die Hersteller von Geräten und von Speichermedien, die zur Vornahme von privaten Kopien benutzt werden, grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Diese Ansprüche würden sich mit vertretbarem Aufwand aber nicht individuell durchsetzen lassen, so dass sie kollektiv von Verwertungsgesellschaften wie der VG WORT wahrgenommen werden. Ein weiteres Beispiel für Einnahmen aus solchen sogenannten „gesetzlichen Vergütungsansprüchen“ sind Gelder, die Bibliotheken dafür an die VG WORT entrichten müssen, dass dort Bücher und Zeitschriften ausgeliehen werden können. Die Höhe der jeweils anfallenden Vergütung ist durch Tarife oder Einzel- und Gesamtverträge der VG WORT mit den Vergütungspflichtigen oder ihren Verbänden (z.B. Industrieverbände, Bibliotheken, Bund und Länder) geregelt.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu den Einnahmen und Tarifen der VG WORT .   

Um an den Ausschüttungen der VG WORT für die Printfassungen wissenschaftlicher Bücher beteiligt zu werden, muss ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen und das entsprechende Buch bei der VG WORT gemeldet werden (siehe Frage 9 für Details zur Meldung). Meldeberechtigt sind Urheber*innen (Autor*innen, Übersetzer*innen und Herausgeber*innen) von wissenschaftlichen und Sach- und Fachtexten. Sind an einem Buch oder einem Beitrag mehrere Autor*innen beteiligt, so kann jede/r Co-Autor*in das betreffende Werk als Miturheber*in melden.

Weitere Informationen finden dazu Sie im Merkblatt der VG WORT für Urheber*innen im wissenschaftlichen Bereich

Online-Texte (wie z.B. online verfügbare eBooks) werden von Nutzer*innen ebenso wie gedruckte Bücher und Zeitschriftenbeiträge z.B. für private oder Forschungszwecke vervielfältigt (z.B. durch Ausdrucken und Kopieren). Analog zu der Hauptausschüttung für Printpublikationen sollen Autor*innen von Online-Texten und ihre Verlage durch die sog. METIS-Ausschüttung der VG WORT einen Ausgleich für solche von Nutzer*innen rechtmäßig erstellten Kopien der betreffenden Texte erhalten. Die VG WORT vergütet dabei nicht pauschal alle Online-Texte, sondern nur solche, die durch eine Mindestzahl von Aufrufen eine hinreichende Kopierwahrscheinlichkeit aufweisen. Die METIS-Ausschüttung findet unabhängig von der Hauptausschüttung für Printpublikationen statt und die Teilnahme daran muss separat beantragt werden (z.B. wenn ein Buch als Print- und Onlineversion erschienen ist).  In Bezug auf METIS wird zwischen der regulären METIS-Ausschüttung und der METIS-Sonderausschüttung unterschieden: Bei der regulären METIS-Ausschüttung können nur Autor*innen teilnehmen, deren Verlag (wie Springer Nature mit seinem Portal „SpringerLink“) am METIS-Zählmarkenverfahren teilnimmt. Demgegenüber kann die METIS-Sonderausschüttung für die Veröffentlichung von Texten auf deutschen Webseiten beantragt werden, auf denen  keine  Zählmarken eingebaut sind (Details hierzu siehe Frage 6 und Frage 9). 

Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt „ METIS für Urheber*innen “ der VG WORT.

Die reguläre METIS-Ausschüttung kann für Online-Texte beantragt werden, bei denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass sie kopiert werden. Das wird bei allen Texten angenommen, die online verfügbar sind und nicht mit einem technischen Kopierschutz versehen sind. Ein gemeldeter Text muss überdies zusammenhängend sein und im Regelfall aus mindestens 1.800 Zeichen (inklusive Leerzeichen) bestehen. Erfüllt ein Text die o.g. Kriterien, so muss er noch eine Mindestanzahl von Zugriffen durch Nutzer*innen aus Deutschland erreichen. Die Anzahl der Zugriffe wird mit Zählmarken erfasst, die auf den jeweiligen Webseiten eingebaut werden und die Aufrufe zählen. Über die Höhe der Mindestzugriffszahl entscheidet jährlich der Verwaltungsrat der VG WORT. Derzeit liegt sie bei Texten mit bis zu 10.000 Zeichen bei 1.500 Aufrufen im Kalenderjahr. Bei Texten mit mehr als 10.000 Zeichen reduziert sich die Mindestzugriffsschwelle auf 750 Aufrufe. Aufrufe von Texten hinter einer Bezahlschranke werden mit dem Faktor drei multipliziert, so dass dann bei Texten mit mehr als 10.000 Zeichen bereits 250 Aufrufe für eine Ausschüttung ausreichen.

Seit April 2020 sind auf „SpringerLink“ aktuelle Zählmarken implementiert, die die Aufrufe der einzelnen Texte durch die Nutzer*innen erfassen. Auf Grundlage dieser Zählungen kann der Verlag gegenüber der VG Wort alle Texte melden, die auf diesem Portal die Mindestzugriffswerte erreichen (siehe Frage 5) und somit an der Ausschüttung beteiligt werden können. Für die korrekte Zuordnung Ihrer Texte ist es erforderlich, dass Sie dem Verlag bitte Ihre VG Wort-Karteinummer spätestens bis zum 1. April des auf Ihre Werkpublikation folgenden Jahres mitteilen. Die Karteinummer wird Ihnen von der VG Wort im Zuge des Abschlusses Ihres Wahrnehmungsvertrags per Mail geschickt und ist auch in Ihrem Wahrnehmungsvertrag vermerkt. Wenn Sie bisher noch keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT haben, erhalten Sie Ihre Karteinummer per Mail nachdem der postalisch eingesandte Wahrnehmungsvertrag von der VG WORT bearbeitet wurde (siehe Frage 9 zur Meldung). Ihre Karteinummer übermitteln Sie dann bitte über folgendes  Formular . Eventuelle Rückfragen zur METIS-Meldung können Sie an die folgende Emailadresse richten: [email protected]

Die Übermittlung der Karteinummer ist nur für die reguläre METIS-Ausschüttung notwendig, nicht aber für die Sonderausschüttung: diese ist gerade für solche Webseiten vorgesehen, auf denen  keine  Zählmarken eingebaut sind. Die Sonderausschüttung kann deshalb unabhängig von der Teilnahme des Verlags am METIS-Programm für Online-Texte auf deutschen Webseiten beantragt werden (siehe Frage 9 mit weiteren Informationen zur Meldung). Im Vergleich zur regulären METIS-Ausschüttung sind die Ausschüttungssummen der Sonderausschüttung deutlich geringer und liegen je nach Anzahl der gemeldeten Text wohl nur im niedrigen zweistelligen Bereich.

Die Ausschüttungen an Urheber*innen und Verlage erfolgen anhand der Regelungen in den Verteilungsplänen der VG WORT. Die konkreten Ausschüttungsquoten werden vom Vorstand und dem Verwaltungsrat der VG WORT jährlich neu festgelegt. Im Printbereich lag der auf Autor*innen entfallende Anteil für eine wissenschaftliche Monografie, die in hinreichendem Maße in deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken ausgeliehen wurde, in den letzten Jahren im Regelfall zwischen 700 und 1000 Euro. Für weniger oft ausgeliehene Bücher und solche, die nicht einen Mindestumfang von 101 Seiten haben, gelten reduzierte Sätze. Details hierzu lassen sich §§ 46 ff. des aktuellen Verteilungsplans der VG WORT vom 16. Juni 2023 entnehmen.

Auch bei der Ausschüttung für Online-Texte (METIS-Ausschüttung) wird die Höhe der Ausschüttungssummen von der VG WORT jährlich neu festgelegt. Anders als im Printbereich handelt es sich hier nicht um eine einmalige Zahlung – es erfolgt vielmehr jedes Jahr eine Ausschüttung, sofern in dem betreffenden Jahr die Ausschüttungsvoraussetzungen gegeben sind, also insbesondere die Mindestanzahl von Aufrufen erreicht wurde. Nach den aktuellen Verteilungsquoten erhält ein meldefähiger Text bei der regulären METIS-Ausschüttung eine Ausschüttungssumme im Bereich von 30-40 EUR. Bei Büchern mit mehr als 250.000 Zeichen und vielen Aufrufen kann die Ausschüttungssumme auch deutlich höher liegen. Im Vergleich zur regulären METIS-Ausschüttung sind die Ausschüttungssummen der METIS-Sonderausschüttung deutlich geringer und liegen je nach Anzahl der gemeldeten Texte oft nur im niedrigen zweistelligen Bereich. Nähere Informationen dazu finden Sie in der  Quoten-Übersicht  der VG WORT.

Neuauflagen von Büchern, für die Sie in der Vergangenheit schon einmal Gelder von der VG WORT ausgeschüttet bekommen haben, können bei der Ausschüttung für wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher dann gemeldet werden, wenn es sich um eine wesentlich neu bearbeitete Auflage mit mindestens 10% neuem Text handelt. Details können § 48 Ziffer 5 des  aktuellen Verteilungsplans  der VG WORT entnommen werden.

Die Meldung von Print publikationen ist auf den von der VG WORT vorgesehenen Meldeformularen oder online über das von der VG Wort eingerichtete Portal T.O.M. („Texte Online Melden“) vorzunehmen. Für die Teilnahme an der regulären METIS-Ausschüttung für Online -Texte können Sie Ihre Werke nicht selbst melden. Die Meldung erfolgt vielmehr über eine Schnittstelle zwischen dem Verlag und der VG WORT. Damit Ihre ausschüttungsberechtigten Werke auf diesem Weg ordnungsgemäß gemeldet werden können, ist es einerseits erforderlich, dass Sie dem Verlag (wie in Frage 6 beschrieben) Ihre VG WORT-Karteinummer übermitteln. Zum anderen ist für die Teilnahme an der Ausschüttung eine einmalige Registrierung im genannten T.O.M.-Portal der VG WORT notwendig. 

Wenn Sie an der METIS-Sonderausschüttung teilnehmen möchten, müssen Sie gegenüber der VG Wort selbst die URL angeben, unter der Ihr/e Text/e online veröffentlicht wurde/n.

Hier gelangen Sie zum  Online-Meldeportal T.O.M.

Weitere Informationen zur Titelmeldung finden Sie im  Merkblatt der VG WORT für Urheber*innen im wissenschaftlichen Bereich sowie in den  Hinweisen zur Sonderausschüttung .

In den Bereichen Wissenschaft und METIS konnten Urheber*innen lange Zeit auch ohne Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags Ausschüttungen von der VG WORT beziehen. Seit dem  01.02.2018  ist nun aber auch in diesen Bereichen der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags erforderlich, um Texte bei der VG WORT melden zu können. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG Wort ist ohne großen Aufwand mittels einer Onlineregistrierung oder in Papierform möglich. Sie finden alle notwendigen Dokumente auf der  Website der VG WORT  bzw. im dortigen  Registrierungs- und Meldeportal „T.O.M.“ . Für die METIS-Ausschüttung reicht es auch aus, wenn Sie bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Schwestergesellschaft der VG WORT (Literar Mechana in Österreich, Pro Litteris in der Schweiz) abgeschlossen haben. Zusätzlich müssen Sie sich (wie oben in Frage 9 beschrieben) im T.O.M.-Portal registrieren. Dort können Sie Ihre Meldungen einsehen und verwalten. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Titelmeldungen die unter Frage 11 dieser FAQ aufgeführten Fristen.

Weitere Informationen zur Titelmeldung finden Sie im  Merkblatt der VG WORT für Urheber*innen im wissenschaftlichen Bereich , im  Projekthandbuch „METIS für Urheber“  sowie in den  Hinweisen zur Sonderausschüttung .

Die Teilnahme an der Ausschüttung für Printwerke setzt voraus, dass Sie (sofern nicht bereits geschehen) zunächst einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abschließen. Der Antrag auf Abschluss eines solchen Wahrnehmungsvertrags kann zwar online ausgefüllt werden, muss aber zusätzlich ausgedruckt und postalisch an die VG WORT geschickt werden. Nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrags können Sie Ihre Werke dann bei der VG WORT melden. Die konkrete Werkanmeldung muss für diese Ausschüttung spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT eingegangen sein, um im Rahmen der Ausschüttungen in dem gleichen Jahr berücksichtigt werden zu können. Bei postalischer Anmeldung ist jeweils das Datum des Posteingangs bei der VG WORT entscheidend. Später eingehende Meldungen können von der VG WORT erst im Folgejahr berücksichtigt werden, soweit nicht Ausschlussfristen entgegenstehen.

Wenn Sie an der METIS-Ausschüttung teilnehmen wollen, so setzt dies ebenfalls zunächst den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT voraus (sofern nicht bereits geschehen). Überdies müssen Sie sich im T.O.M.-Portal der VG WORT registrieren und dem Verlag für die Teilnahme an der regulären METIS-Ausschüttung Ihre VG WORT-Karteinummer übermitteln (siehe Fragen 6 und 9). Der Verlag übernimmt dann die Werkmeldungen bis zum Fristablauf am 01. Juni eines jeden Jahres.

Die Meldung Ihrer Werke für die alternativ mögliche METIS-Sonderausschüttung müssen Sie analog zur Meldung der Printwerke bis zum 31. Januar eines Jahres selbst vornehmen, wenn Sie im gleichen Jahr an der Ausschüttung teilnehmen möchten.

Derzeit sind Bücher, Buch- und Fachzeitschriftenbeiträge sowie Lieferungen  3 Jahre  für die Printausschüttung meldefähig. Diese Werke können einmalig gemeldet werden, wenn sie im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen zwei Jahren erschienen sind. Für die Ausschüttung im Jahr 2024 können also beispielsweise Werke gemeldet werden, die in den Jahren 2021-2023 erschienen sind.   Für die reguläre METIS-Ausschüttung gilt, dass auch Texte aus früheren Jahren gemeldet werden können, sofern sie in dem Jahr, für das die Meldung erfolgt, die Mindestzugriffsschwelle überschreiten (siehe Frage 5) und die sonstigen oben beschriebenen Voraussetzungen für eine Meldung vorliegen.  Für die METIS-Sonderausschüttung ist nicht entscheidend, wann ein Text online gestellt wurde. Wichtig ist allein, dass der Text im Jahr der Meldung noch online steht.

Wenn Sie METIS-Meldungen zu Ihren Büchern und Buchbeiträgen vermissen, dann kann das verschiedene Ursachen haben. Um solche Meldungen zu finden, betätigen Sie bitte einmal den sog. „Meldewizard“ der VG Wort. Über den „Meldewizard“ können sich Autor*innen etwaige Meldungen anzeigen lassen, bei denen z.B. die Karteinummer zu spät oder gar nicht angegeben wurde, und diese Meldungen und die Autorenschaft ggfs. bestätigen. Sie können also über den „Meldewizard“ nicht eigenständig melden, sondern nach bereits eingereichten Meldungen vom Verlag suchen.

So funktioniert es:

  • Gehen Sie in Ihrem VG Wort-Konto ( T.O.M. ) im METIS-Bereich unter „Meine Meldungen“ auf „Meldung erstellen“. 
  • Beantworten Sie die Frage, ob sich der Text auf Ihrer eigenen Homepage befindet oder ob Sie Verwender einer Zählmarke sind, mit „NEIN“.
  • Bei der Frage nach den Zählmarken wählen Sie bitte „JA“ aus.
  • Bei der Frage, ob Sie die Karteinummer weitergegeben haben, wählen Sie bitte „NEIN“.
  • Suchen Sie dann bei „Verlag“ den Verlagsnamen in der Liste.

Daraufhin werden Ihnen Meldungen angezeigt, die ausschüttungsrelevant sind und bei denen Ihr Name als Urheber*in enthalten ist, jedoch nicht Ihre Karteinummer. Die gefundenen Meldungen müssen Sie dann nur noch bestätigen, sofern der Text von Ihnen verfasst wurde.

Die Bestätigung über den „Meldewizard“ können Sie frühestens im Mai des Folgejahrs des Erscheinungstermins Ihres Werks vornehmen, spätestens jedoch in einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Erscheinungstermin.

In den Meldeformularen der VG WORT wird abgefragt, ob und ggf. mit wem Sie das betreffende Werk (also Ihr Buch oder Ihren Buchbeitrag) gemeinsam als Miturheber*in geschaffen haben. Bitte geben Sie hier alle Miturheber*innen des von Ihnen gemeldeten Werks an. Die betreffenden Gelder werden dann von der VG WORT anteilig ausgeschüttet. 

Die Hauptausschüttung der Abteilung Wissenschaft erfolgt Ende Juni/Anfang Juli eines jeden Jahres. Die METIS-Ausschüttung für Online-Texte erfolgt im September/Oktober eines jeden Jahres.

Die Zahlungen der VG WORT an Urheber*innen und Verlage sind steuerpflichtig. Die Empfänger von Ausschüttungsbeträgen sind dazu verpflichtet, diese im Rahmen der Steuererklärung ordnungsgemäß anzugeben. Weitere Informationen können der Übersicht der VG WORT zur Versteuerung der Ausschüttungsbeträge sowie dem "Merkblatt Umsatzsteuer" und der „ Sonderinformation zur Umsatzsteuer " entnommen werden.

Über viele Jahrzehnte hat die VG WORT die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen sowohl an Autor*innen als auch an Verlage verteilt. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 wurden diese Einnahmen jedoch allein den Autor*innen zugeordnet. Den Autor*innen wurde deshalb in den letzten Jahren neben dem Autor*innenanteil zusätzlich auch der Verlagsanteil (je nach Ausschüttungsart zwischen 30-50% des auf das jeweilige Werk entfallenden Ausschüttungsbetrags) ausgeschüttet. Verlage konnten den Verlagsanteil aber dann erhalten, wenn die betreffenden Autor*innen nach Veröffentlichung ihrer Werke auf freiwilliger Basis ihr Einverständnis zu einer solchen Beteiligung erklärten.

Aufgrund einer im Sommer 2021 erfolgten Gesetzesänderung werden die von der VG WORT ab dem 7. Juni 2021 eingenommenen Gelder nun wieder anhand fester Quoten zwischen den Urheber*innen und den Verlagen aufgeteilt.

Aus dem Grund finden im Jahr 2022 einmalig zwei Hauptausschüttungen statt: In der ersten Hauptausschüttung Anfang Juli werden die Verlage nur dann beteiligt, wenn die Urheber*innen dem zugestimmt haben. Die Ausschüttung basiert auf Einnahmen der VG WORT vor dem 7. Juni 2021. Die zweite Hauptausschüttung im Herbst 2022 richtet sich nach den neuen gesetzlichen Regelungen und ihrer Umsetzung im Verteilungsplan der VG WORT und wird die Einnahmen der VG WORT ab dem 7 Juni 2021 berücksichtigen.

Wenn Sie Werke rückwirkend melden möchten (siehe dazu auch Frage 12) und die VG WORT für diese Werke Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen vor dem 7. Juni 2021 erhalten hat, so können Sie für diese Werke noch angeben, ob Sie der Verlagsbeteiligung zustimmen möchten oder nicht. Für solche rückwirkenden Meldungen gilt dann abweichend der Verteilungsplan in der Fassung vom 20. März 2021. 

Die VG WORT hat auf Ihrer Homepage diverse Kontaktmöglichkeiten aufgeführt. Konkrete Fragen können insbesondere per Kontaktformular oder per Telefon gestellt werden.  Hier  werden spezifische Telefonnummern aufgelistet, so dass Sie gleich bei dem/der richtigen Ansprechpartner*in landen.  

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VG WORT: Einsatz für das Urheberrecht von Autoren

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sichert Urhebern für die Verwertung ihrer Werke durch Dritte eine angemessene Vergütung zu. Allerdings ist es Autoren in der Regel nicht möglich zu erfassen, wie oft ihr Buch aus jeder Bibliothek ausgeliehen wird. Daher bemühen sich sogenannte Verwertungsgesellschaften um pauschale Vergütungssysteme. Für Sprachewerke ist dabei die VG WORT zuständig.

Die Ausschüttung der VG WORT stellt für viele Autoren eine wichtige Einnahmequelle dar.

FAQ zur VG WORT

Eine wichtige Einnahmequelle stellen die gemeldeten Werke da. Wird zum Beispiel ein Artikel für einen Pressespiegel verwendet, verwaltet die VG WORT die anfallende Tantieme aus den Zweitverwertungsrechten. Darüber hinaus ist ein Großteil der Einnahmen auf die Pauschalabgabe zurückzuführen, die beim Kauf von Geräten und Medien anfällt, welche das Erstellen oder Speichern von Vervielfältigungen ermöglichen.

Zusätzlich zur Wahrnehmung der Zweitverwertungsrechte von Textwerken fördert die VG WORT auch Wissenschaft und Forschung . So gewährt die VG WORT einen Druckkostenzuschuss für bislang unveröffentlichte, herausragende wissenschaftliche Werke, welche ansonsten nicht erscheinen könnten. Möglich Gründe dafür können eine hohe Spezialisierung sowie eine geringe Auflage sein. Die Höchstgrenze für den Druckkostenzuschuss der VG WORT liegt bei 12.000 Euro.

Grundsätzlich können Sie bei der VG WORT auch Ihre Dissertation melden. Dafür ist eine Registrierung notwendig. Zudem sind die Vorgaben der Verwertungsgesellschaft zu prüfen. So muss zum Beispiel das Werk in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens fünf Standorten in wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen werden.

Was ist die VG WORT?

Durch den Wahrnehmungsvertrag übernimmt die VG WORT die Vergütung der Zweitverwertungsrechte bei Textwerken.

Bei der Verwertungsgesellschaft WORT – häufig ist nur von der Abkürzung „VG WORT“ die Rede – handelt es sich um einen Verein, welcher sich mit der Verwertung von Urheberrechten beschäftigt. Dabei übernimmt die Verwertungsgesellschaft diese Aufgabe treuhänderisch insbesondere für Autoren und Verlage wahr.

Die Verwaltung der Zweitverwertungsrechte erfolgt bei Werken der Musik durch die GEMA , die VG WORT übernimmt diese Funktion insbesondere für Sprachwerke sowie für Funk und Fernsehen. Ebenfalls berücksichtigt werden Texte im Internet und Sprachtonträger (zum Beispiel Hörbücher).

Zweck der VG WORT ist es, die Nutzungsrechte und sonstigen Vergütungsansprüche seiner Mitglieder durchzusetzen und die, im UrhG definierte, angemessene Vergütung bei der Nutzung durch Dritte sicherzustellen. Einmal jährlich erfolgt durch die VG WORT die Ausschüttung der dadurch eingenommen Gelder an Urheber und Rechteinhaber.

Zentrale Voraussetzung für eine Begünstigung bei der Auszahlung der VG WORT ist die Registrierung bei der Verwertungsgesellschaft. Dadurch schließen Autoren und Verlage mit der VG WORT einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag ab. Für diese Urheber bzw. Rechteinhaber erfolgt bei der VG WORT die Anmeldung kostenlos .

Rechtliche Streitfragen zur VG WORT

Das VG-WORT-Urteil vom BGH kann insbesondere für kleinere Verlage existenzgefährdend sein.

Im April 2016 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gegen die VG WORT. Demnach sei die bis zu diesem Zeitpunkt gehandhabte Praxis, welche den Verlagen pauschal die Hälfte der Einnahmen durch die Zweitverwertung zusprach, rechtswidrig .

Insbesondere kleinere Verlage waren nicht selten auf diese Einnahmequelle der Verwertungs­gesellschaft angewiesen und fürchteten aufgrund dieses Urteils um ihre Existenz . Unberechtigt scheint diese Sorge nicht, denn für die Jahre 2012 bis 2015 musste die VG WORT von Verlagen 85 Millionen Euro zurückfordern .

Uneinigkeit bestand lange Zeit auch zwischen VG WORT und den Universitäten . Hierbei ging es insbesondere um eine angemessene Vergütung für die wissenschaftlichen Texte, welche Studenten über digitale Lernplattformen der Hochschulen abrufen können. Mittlerweile haben sich die Parteien geeinigt .

VG WORT – kurz und kompakt

Die VG WORT befasst sich vor allem mit der Vergütung der Zweitverwertungsrechte bei Sprachwerken. Dabei nimmt die Verwertungsgesellschaft das Urheberrecht für angemeldete Autoren treuhänderisch wahr. Einmal jährlich erfolgt eine Ausschüttung der Tantiemen .

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Über den Autor

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Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

4 Gedanken zu „ VG WORT: Einsatz für das Urheberrecht von Autoren “

27. August 2021 at 0:49

Durch Zufall habe ich im Browser etliche diverse Seiten aufspüren können, die ohne mein Wissen und ohne meine Erlaubnis meine Romane kostenlos als PDF-Dateien zum Download anbieten. Was kann man dagegen tun? Ist das Einschalten eines spezialisierten Anwalts sinnvoll?

31. August 2021 at 9:01

Hallo Detlef, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, ist es in der Regel sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden.

Ihr Team von urheberrecht.de

22. April 2020 at 18:05

Ich habe den Eindruck, dass meine letzten drei Verlage meine Bücher NICHT bei der VG WORT angemeldet haben. Hierbei geht es um folgende Titel:

[Angabe von der Redaktion entfernt]

Außerdem noch etliche Anthologie-Beiträge und E-Bücher, bei denen ich nicht weiß, wie ich sie anmelden soll. Bisher hatten meine jeweiligen Verlage meine Publikationen angemeldet.

Für eine Auskunft wäre ich Ihnen dankbar! Mit besten Grüßen U.F.

29. Mai 2020 at 13:55

Hallo Uwe, wenden Sie sich mit diesen Anliegen am besten direkt an die zuständigen Verlage und die Verwertungsgesellschaft.

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vg wort dissertation verbreitung

Finanzierung der Druckkosten

Durch zuschüsse der vg-wort und andere, kai stapelfeldt.

Die Autorin bzw. der Autor einer Dissertation kann an der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort partizipieren. Die Ausschüttung beträgt pro Dissertation ca. 400 Euro (Mittelwert der letzten 10 Jahre).

Autorenvertretung VG-Wort

VG-Wort

Die VG-Wort ist ein rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, dessen Aufgabe darin besteht, Gelder für die Nutzung von Texten einzusammeln, für welche die Berechtigten nicht anderweitig – etwa durch die Bezahlung des Kaufpreises eines Buches – bereits ein Honorar erhalten. Das, was die GEMA für Musikproduktionen ist, ist die VG-Wort für Textwerke. Immer dann, wenn in Bibliotheken entliehene Bücher auszugsweise kopiert oder wenn Kopierpapier oder Kopiergeräte verkauft werden, ist im jeweiligen Preis ein Obulus für die VG-Wort enthalten.

Zahlungen an Autoren einer Dissertation

Die eingenommenen Gelder werden, vermindert um geringfügige Verwaltungskosten, an die Berechtigten – das sind in der Regel Autoren und Verlage, die mit der VG-Wort einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben – ausbezahlt. Durch die Vielzahl von Autoren und Verlagen, die ihre Rechte durch die VG-Wort wahrnehmen lassen, und die damit verbundene Kapitalkraft ist die VG-Wort ein ernst zu nehmender Gegner sogar für multinationale Konzerne wie etwa Google.

Anspruchsberechtigte Autoren

Anspruchsberechtigt sind Autoren wissenschaftlicher Werke, wobei der von der VG-Wort zugrunde gelegte Wissenschaftsbegriff sehr weit gefasst ist und alle Werke beinhaltet, die auf einen zielgerichteten Erkenntnisgewinn hin angelegt sind. Sogar für Sachbücher, wie z. B. einen Ratgeber zum Unterhaltsrecht, kann die Wissenschaftstantieme der VG-Wort beantragt werden. Ferner müssen die Antragsteller Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Bürger der Europäischen Union sein. Autoren aus dem übrigen Ausland können die Tantieme hingegen nur beantragen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Deutschland haben. Ferner muss das Werk an mindestens fünf Standorten in zwei Bibliotheksverbünden nachgewiesen werden können, wobei die Pflichtstücke, die der Verlag an die Deutsche Nationalbibliothek und an die für ihn regional zuständige Landesbibliothek abliefern muss, sowie Schenkungen unberücksichtigt bleiben.

Auch Autoren, die ihre Dissertation als Privatdruck veröffentlichen, sind anspruchsberechtigt, d. h., Sie müssen nicht unbedingt den Weg über einen gewerblichen Verleger gehen, um in den Genuss der Tantieme zu kommen. Auch für reine Online-Veröffentlichungen kann man von der VG-Wort eine Tantieme erhalten. Diese fällt jedoch erheblich niedriger aus als im Printbereich.

Meldung einer Dissertation

Gemeldet werden können wissenschaftliche Werke bis zum 31. Januar des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres, die Auszahlung erfolgt dann im Sommer des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres. Verpasst der Autor den oben genannten Termin, so bedeutet dies nicht, dass seine Tantieme verfällt, er kann vielmehr noch in den folgenden Jahren berücksichtigt werden. Hat der Autor die Tantieme einmal erhalten, sind damit seine Ansprüche für dieses Werk abgegolten, d. h., die Zahlung erfolgt nicht jährlich wiederkehrend. Auch eventuelle Neuauflagen oder Lizenzausgaben begründen keinen erneuten Anspruch auf die Tantieme.

Kommunikation mit der VG Wort

Die Anmeldung eine Dissertation erfolgt über die Webseite der VG-Wort. Die Verwertungsgemeinschaft zahlt seit einiger Zeit die Autoren-Tantiemen nur noch direkt an den Autor; der Verlag kann diese nicht mehr treuhänderisch entgegennehmen. Somit ist der Autor einer Dissertation gefordert, selbst Kontakt mit der VG-Wort aufzunehmen, möchte er in den Genuss der Ausschüttung (ca. 400 €) kommen.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert auf Antrag Druckkosten von hervorragenden Dissertationen. Ein Rechtsanspruch auf einen Druckkostenzuschuss besteht nicht. Zudem ist es erforderlich, dass zwei Gutachter die Förderung befürworten.

Auch über die zahlreichen Stiftungen, insbesondere die parteinahen Stiftungen, kann man eventuell zu einem Druckkostenzuschuss kommen. Nähere Informationen darüber, welche Stiftungen es gibt und welche Fördermöglichkeiten im Einzelnen bestehen, erhält man beim Deutschen Stifterverband.

Weiterlesen: Formatierung der Dissertation

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Liebe Autor:innen und Herausgebenden,,

Sie haben ein Werk oder einen Beitrag verfasst und uns zur Veröffentlichung anvertraut. Wir haben das Werk für Sie aufbereitet und vertreiben es. Manche Nutzer:innen kaufen es nicht, sondern kopieren daraus. Das ist vollkommen legal, denn die Herstellenden und Betreibenden von Scannern, Kopierern usw. zahlen eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT). Die VG WORT vertritt die Interessen aller Urheber:innen (an Textwerken) und schüttet das Geld an sie aus.

Wir möchten Sie also ermuntern oder erinnern, einen Vertrag zur Wahrnehmung Ihrer Rechte mit der VG WORT zu schließen und Ihr Werk oder Ihren Beitrag dort anzumelden. Sie bekommen dann die jährliche Ausschüttung direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Wie Sie vorgehen, stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor. 

Bedenken Sie: Urheberrecht ist ein Menschenrecht (Art. 27 Abs. 2 der UN-Menschenrechtscharta). Nehmen Sie also getrost Ihr Recht wahr! 

Vanessa Leppert Verlagsleitung

Ausschüttung

Wie werde ich als urheber:in an der ausschüttung beteiligt.

Einmalig als Urheber:in registrieren Schließen Sie mit der VG WORT den Wahrnehmungsvertrag ab. Dazu müssen Sie sich einmalig  registrieren  und erhalten eine sogenannte Karteinummer. Die Karteinummer ist gewissermaßen Ihr Ausweis bei der VG WORT. Für Urheber:innen ist die Registrierung kostenlos. 

Publikationen melden Melden Sie alle Ihre Publikationen bei der VG WORT: Zeitschriftenartikel, Buchbeiträge, Monografien und Editionen. Das geht  online  oder per  Meldeformular . Beim Ausfüllen des Meldeformulars unterstützt Sie die  Ausfüllhilfe . Für Wissenschafts- und Fachautor:innen gibt es ein spezielles  Merkblatt , in dem der Ablauf des Meldeverfahrens genau beschrieben wird.  

Bitte beachten Sie den Stichtag 31. Januar! Bis dahin muss Ihre Meldung eingegangen sein für alle wissenschaftlichen und Fachtexte aus den zurückliegenden Jahren – drei Jahre für Bücher und zwei Jahre für Beiträge. 

Für Internetpublikationen gibt es ein eigenes Melde- und Ausschüttungsverfahren ( METIS ). Wir beteiligen uns für Sie an METIS. Sprechen Sie uns bitte darauf an.

Vergütungsansprüche wahrnehmen – Mitglied werden 

Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) verwaltet die urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 400.000 Autorinnen und Autoren in Deutschland. Für die Nutzung geschützter Werke, wie beispielsweise analoge und digitale Kopien oder Leserechte in Bibliotheken, zahlt die VG Wort jährlich eine Vergütung an ihre anspruchsberechtigten Mitglieder.

Anspruchsberechtigt sind alle Urheber:innen, die wissenschaftliche Werke, Sach- und Fachtexte erarbeiten, übersetzen oder herausgeben. Also auch Sie! 

VG WORT

Für Promovierende

Rechtliches.

  • Essentials & Basics

VG Wort - von der Anmeldung zur Ausschüttung

Stefanie Andres studierte Veterinärmedizin und ist nun seit mehr als fünf Jahren im digitalen Marketing beschäftigt. Sie arbeitet als Online Marketing Managerin bei SciFlow und ist zudem als Autorin tätig. Sie wirkte an mehreren Publikationen mit, die sich mit internetbasierten Fortbildungen zur Antibiotikaresistenz-Vermeidung in der Tiermedizin befassen.

Die VG Wort sorgt bei vielen Autor*innen und insbesondere auch bei Doktorand*innen immer wieder für große Fragezeichen. Damit das nicht so bleibt, haben wir die wichtigsten Informationen einmal zusammengefasst und möchten einen Überblick über die VG Wort selbst, die Anmeldung und Möglichkeiten der Ausschüttung geben.

Was ist die VG Wort? 

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) sitzt in München und verwaltet zentral die Vergütung der Zweitverwertungsrechte von Texten . Sie ist mit der GEMA vergleichbar, die mit einem ähnlichen System für Musik arbeitet. Die VG Wort hat  es sich zum Ziel gesetzt, bei der Verbreitung von Texten die Vergütung der Urheber*innen sicherzustellen. Hierzu übernimmt die VG Wort treuhänderisch die Urheberrechte für die Autor*innen und schüttet diesen einmal pro Jahr die entsprechenden Tantiemen aus.

Unter die Zuständigkeit der VG Wort fallen dabei Autor*innen und Übersetzer*innen sowohl wissenschaftlicher Texte (wie Dissertationen), aber auch journalistischer, künstlerischer oder dramatischer Werke. Hierbei werden sowohl analoge als auch digitale Veröffentlichungen berücksichtigt.

Bis zu einem Gerichtsurteil des BGH aus dem Jahre 2016 wurde der veröffentlichende Verlag mit 50% an den Ausschüttungen für eine Veröffentlichung beteiligt. Nach aktueller Rechtsprechung ist dies nicht mehr zulässig, sondern die Vergütung steht alleine den Autor*innen zu. Diese wichtige Änderung können sich auch Doktoranden zunutze machen und durch eine Anmeldung bei der VG Wort einen Teil der Kosten für die Promotion durch eine Ausschüttung wieder reinholen.

Neben der Verwaltung der Tantiemen für Zweitveröffentlichungen vergibt die VG Wort auch Druckkostenzuschüsse für herausragende wissenschaftliche Veröffentlichungen, die ohne diese Unterstützung nicht realisiert werden könnten. Gültige Begründungen können eine sehr geringe Auflage oder eine ausgenommen hohe Spezialisierung sein. Maximal ist eine Bezuschussung von 12.000 Euro möglich.

Woher kommt das Geld, das die VG Wort ausschüttet?

Die VG Wort sammelt das Geld aus verschiedenen Quellen ein. Dazu gehören unter anderem Medien, die geschützte Werke nutzen . Dies kann zum Beispiel eine Tageszeitung sein, die einen Artikel verwendet und dafür Tantiemen für die Verwendung zahlt. Gleichzeitig gibt es aber auch eine sogenannte “Urheberrechtspauschale”, die beim Kauf aller Geräte abgegeben werden muss, welche das Erstellen oder Speichern von Vervielfältigungen von geschützten Inhalten potenziell ermöglicht. Unter diese Regelung fallen Drucker, Kopierer, Scanner, Speichermedien und mehr. 

VG Wort anmelden - so holst du dir dein Geld

Damit eine Ausschüttung durch die VG Wort stattfinden kann, müssen sich Autor*innen online oder per Post anmelden und ihre Werke registrieren. Für Dissertationen müssen zunächst ein paar Voraussetzungen erfüllt werden, die im Merkblatt Wissenschaft der VG Wort zu finden sind. So darf der Druck nicht länger als drei Jahre her sein und es muss eine “angemessene Verbreitung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken” gegeben sein. Was das genau bedeutet, ist in der aktuellen Fassung der Verteilungspläne angegeben. 

In der Version vom Mai 2019 heißt es in Abschnitt III zur wissenschaftlichen Fach- und Sachbüchern (§ 49):

  • Eine  individuelle  Ausschüttung erfolgt  für wissenschaftliche sowie  Fach- und Sachbücher, die in  wissenschaftlichen Bibliotheken in  der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem  Umfang ausgeliehen werden. Berücksichtigt werden nur Werke, die im Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind.  
  • Wissenschaftliche  sowie Fach- und Sachbücher, bei denen die Voraussetzung von Abs. 1 nicht erfüllt ist, können nur berücksichtigt werden, sofern nachgewiesen wird, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland  in angemessenem Umfang verbreitet sind (bei mindestens 3 Standorten oder mindestens 100 verkauften Werkexemplaren, wenn der Mindestverkaufspreis bei € 10 liegt) und erwartet werden kann, dass sie abgelichtet werden. Diese Werke werden mit 50 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt.
  • Werke, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind, sowie Werke, die zu einem erheblichen Anteil aus urheberrechtsfreien Texten oder Abbildungen bestehen, werden unter den Voraussetzungen des Abs. 1 mit 50 %, unter den Voraussetzungen des Abs. 2 mit 25 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt.
  • Schenkungen und Autobiographien werden nicht berücksichtigt.
  • Alle Werke i.S. von Abs. 1 und 2 können einmalig gemeldet werden, wenn sie im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen 2 Jahren erschienen sind. Neuauflagen oder Lizenzausgaben sind nur meldefähig,  wenn sie in wesentlichen Teilen neu bearbeitet sind (mindestens 10 % neuer Text). Dabei wird die Aktualisierung von Datenmaterial, die Veränderung im Druck- und Erscheinungsbild oder der Austausch von Bildmaterial nicht berücksichtigt. 
  • Buchreihen  und Serien,  deren einzelne  Bände überwiegend  aus identischem Text  bestehen, werden nur mit  einem Band berücksichtigt. Abweichende  Textteile können als Buchbeiträge gemäß  den Bestimmungen des § 51 gemeldet werden. 
  • Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang eines Buchs. Dieser ist vom Urheber auf Anforderung zu belegen. Danach werden Bücher unabhängig von ihrem Format bewertet bei   49 bis 100 Druckseiten mit Faktor 0,7 101 bis 300 Druckseiten mit Faktor 1,0 301 bis 500 Druckseiten mit Faktor 1,1 501 bis 700 Druckseiten mit Faktor 1,2 701 bis 900 Druckseiten mit Faktor 1,3 901 bis 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,4 über 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,5 
  • Sammlungen  von urheberrechtlich  geschützten Lernkarten,  die einen Mindestumfang von  101 Karten erreichen, werden mit 1/8 des vollen Buchwerts berücksichtigt.
  • Ein Urheber kann seinen individuellen  Anspruch an eine der in § 50 aufgeführten Urheberorganisationen abtreten mit der Folge, dass an diese die entsprechenden Beträge von der VG WORT auszuschütten sind.
  • Für Beiträge in wissenschaftlichen und Fach- und Sachbüchern gelten die Bestimmungen des § 51.

Wer seine Dissertation online veröffentlicht hat, kann auch diese Publikation bei der VG Wort anmelden. Hierfür ist jedoch das Anmeldeverfahren für Internetpublikationen nötig. Es gelten zudem etwas andere Voraussetzungen und die nötigen Angaben sind etwas anders als bei einer analogen Veröffentlichung.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Seitenzahl der Veröffentlichung, die der VG Wort gemeldet wurde und wird prozentual anhand der jährlichen Einnahmen der VG Wort festgesetzt. Es handelt sich daher um schwankende Beträge, die in jedem Jahr ein wenig anders ausfallen und in der Regel zwischen 300 und 1.400 Euro für eine angemeldete Dissertation liegen. Wenn du deine Dissertation angemeldet hast und die Bedingungen erfüllst, erfolgt eine einmalige Ausschüttung im kommenden Oktober.

Wichtig zu beachten ist, dass die Einnahmen aus den Ausschüttungen der Steuerpflicht unterliegen und dementsprechend in der Steuererklärung angegeben werden müssen. In aller Regel handelt es sich um freiberufliche Einnahmen - hier kommt es aber natürlich auf den Einzelfall an, sodass eine Rücksprache mit einer Steuerberaterin sinnvoll sein kann.

Fazit - in wenigen Schritten zur Ausschüttung

Hast du ein wissenschaftliches Buch veröffentlicht (wie etwa auch deine Dissertation), kannst du dich kostenfrei bei der VG Wort anmelden. Diese Anmeldung sollte innerhalb von drei Jahren nach deiner Veröffentlichung geschehen, damit du berücksichtigt werden kannst. Im kommenden Oktober kannst du dich dann auf die Auszahlung deiner Tantiemen freuen, die von der Gesamtausschüttungssumme des aktuellen Jahres sowie der Seitenzahl deiner Dissertation abhängig ist.

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Die Verwertungsgesellschaft WORT ( VG WORT ) ist ein rechtsfähiger Verein, der sich um die Verwertung von Urheberrechten kümmert und Tantiemen an bezugsberechtigte Personen und Verlage ausgibt.

Autorinnen und Autoren sowie Herausgeberinnen und Herausgeber von wissenschaftlichen Publikationen können für ihre Werke Tantiemen-Ausschüttungen bei der VG WORT beantragen. Zu diesem Zweck müssen sie sich bei der VG WORT als Bezugsberechtigte anmelden: VG WORT Bezugsberechtigte . Anschließend melden sie ihre Werke an die VG WORT . Eine Erfolgsgarantie für die Anträge auf Tantiemen-Ausschüttungen gibt es nicht. Weitergehende Informationen sind unter der Informationsseite „Wissenschaftliche Publikationen“ der VG WORT zu finden.

Auch für die frei zugängliche Publikation einer ausschließlich digitalen Arbeit (als eBook) auf dem Online-Publikationssystem OPEN FAU besteht die Möglichkeit, eine Tantiemen-Ausschüttung über die sogenannte „Sonderausschüttung“ bei der VG WORT zu beantragen. Bitte beachten Sie auch hierzu die Informationsseiten der VG WORT .

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Tantieme verdienen mit VG Wort

Wissenschaftliche Autoren in Deutschland haben durch die Verwertungsgesellschaft Wort ( VG Wort ) eine lukrative Möglichkeit, Geld zu verdienen. Die VG Wort schüttet Tantiemen an Autoren und Verlage aus, die durch die Nutzung ihrer Werke entstehen. Um von der VG Wort profitieren zu können, muss man sich zunächst registrieren und einen Wahrnehmungsauftrag abschließen, der es der VG Wort erlaubt, treuhänderisch Rechte und Wahrnehmungen zu übernehmen. Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal T.O.M. (Texte online melden), und es sind bestimmte Unterlagen einzureichen​ ( Quelle ).

Einnahmen generiert die VG Wort aus verschiedenen Quellen, wie Bibliotheken, Hörfunk, Fernsehen und Herstellern von Kopiergeräten. Um Geld zu verdienen, müssen Autoren einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und einer der Berufsgruppen angehören, die von der VG Wort unterstützt werden. Diese Gruppen umfassen unter anderem Autoren und Übersetzer belletristischer Werke, Journalisten und Autoren wissenschaftlicher Literatur. Für die Vergütung sind gewisse Einkommensgrenzen zu erreichen, die je nach Gruppe variieren ( Quelle )​.

Für Autoren gibt es verschiedene Wege, über die VG Wort Geld zu verdienen. Ein Weg ist die Bibliothekstantieme, die für gedruckte Werke, wie Bücher und Zeitschriftenartikel, gezahlt wird. Hierfür müssen Autoren ihre Werke im TOM-Portal der VG Wort anmelden. Ein weiterer Weg ist das METIS-System, das Tantiemen für online veröffentlichte Texte wie Blogbeiträge und Artikel in Online-Zeitschriften zahlt, sofern diese eine Mindestanzahl von Aufrufen erreichen. Schließlich können auch Artikel für Printmedien gemeldet werden, wobei die Vergütung auf Auflage, Textmenge und Verbreitung basiert ( Quelle )​.

Die VG Wort bietet also eine Vielzahl von Möglichkeiten für wissenschaftliche Autoren, zusätzliches Einkommen zu generieren. Durch die Anmeldung und Meldung von Werken können Autoren jährlich Tantiemen erhalten, die von der Art der Veröffentlichung und der Nutzung der Werke abhängen. Die Teilnahme an diesem System erfordert zwar eine gewisse Einarbeitung und regelmäßige Verwaltung, kann aber eine lohnende Einnahmequelle sein, insbesondere für Autoren, die regelmäßig publizieren.

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Einladung zur Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten

Die Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten findet am 31. Mai 2024 um 18.30 Uhr in Berlin, im Meistersaal, Köthener Str. 38 (Nähe Potsdamer Platz)…

Ordentliche Mitgliederversammlung 2024 in Berlin

Am Samstag, 1. Juni 2024 findet in Berlin die ordentliche Mitgliederversammlung der VG WORT statt.

www.vgwort.de/termine.html

Newsletter im März 2024

mit Themen zu KI, Nutzung von "Altwerken" in Mediatheken und dem Beteiligungsanspruch im Rahmen des Presseverlegerleistungsschutzrechts

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  1. Gedanken zur Herrnhuter Tageslosung am 29. April 2024

  2. Luce/ACLS Dissertation Fellowships in American Art 2023 webinar

  3. Stellar Evolution at the Crossroads: Resolving the Nature of RV Tauri Stars

  4. Das tägliche Wort Gottes

  5. Generaldebatte: Merz kritisiert Politik der Ampelregierung

  6. How to pronounce: Menschen (German)

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  1. PDF Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich

    VERWERTUNGSGESELLSCHAFT WORT · RECHTSFÄHIGER VEREIN KRAFT VERLEIHUNG. Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich. (Fassung Februar 2022) Im Bereich Wissenschaft werden die hierauf entfallenden Einnahmen der VG Wort an die Urheber von wissenschaftlichen, Fach- und Sachbüchern und Fachbeiträgen verteilt.

  2. Geld für Ihre Doktorarbeit: Tantiemen der VG Wort

    Geld für Ihre Doktorarbeit von der VG Wort mitnehmen! Unabhängig davon, ob Sie Ihre Dissertation im Eigendruck oder mit Verlagsvertrag bei einem Verlag veröffentlichen, können Sie als Autor Verwertungsansprüche bei der Verwertungsgesellschaft Wort (»VG Wort«) anmelden.

  3. PDF Verteilungsplan VG WORT

    Verteilungsplan VG WORT Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) nach § 10 der Satzung - Fassung vom 10. Dezember 2022 (für Einnahmen ab dem 7. Juni 2021) - Inhaltsübersicht Teil 1 - Allgemeine Grundsätze § 1 Berechtigte § 2 Verteilungssummen § 3 Grundsätze der Verteilung § 4 Beteiligung von Verlagen an gesetzlichen Vergütungsansprüchen § 5 Aufteilung zwischen ...

  4. Wissenschaftliche Publikationen

    Für die Auszahlung einer Vergütung ist Voraussetzung, dass ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen wurde und eine Meldung eingereicht wird. Für gedruckte Publikationen kann die Meldung für die Ausschüttung Wissenschaft entweder online über das Portal T.O.M. oder auf Papierformularen (gilt nur für Meldungen von Urhebern) abgegeben werden.

  5. Zur VG WORT-Vergütung (wissenschaftliche Publikationen)

    Wie erhält man VG WORT-Tantiemen für wissenschaftliche Arbeiten wie Dissertationen, Habilitationen bis hin zu Festschriften? Anmeldung, Wahrnehmungsvertrag, Ausschüttung.

  6. PDF Informationsblatt zur VG Wort

    Informationsblatt zur VG Wort. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ist eine nicht gewinnorientierte Organisation, die treuhänderisch die Rechte von Urheber/-innen verwaltet. Sie nimmt die gesetzlich festgeschrie-benen Tantiemen aus den Zweitnutzungsrechten ein und gibt sie an die Rechteinhaber/-innen der gemeldeten Werke weiter.

  7. VG Wort

    Im Bereich Wissenschaft erfolgen Ausschüttungen der VG WORT an die Autorinnen und Autoren, Herausgeberinnen und Herausgeber oder Übersetzerinnen und Übersetzer wissenschaftlicher Publikationen. Dazu gehören wissenschaftliche Fach- und Sachbücher und Fachbeiträge.

  8. Doktorarbeit veröffentlichen: Wo und wie teuer?

    von Sabine Olschner Lesedauer: 5 Minuten. Mit der Recherche und dem Schreiben einer Doktorarbeit ist es nicht getan. Um den Doktortitel tragen zu dürfen, muss die Dissertation auch veröffentlicht werden. Welche Möglichkeiten gibt es für Promovenden und was kosten die?

  9. Die Dissertation veröffentlichen: So geht's

    Dafür musst du dich bei dem Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT anmelden. Für eine Dissertation im Jahr 2017 hat man mit bis zu 990 Euro Ausschüttung rechnen können. Allerdings hängt die Höhe der Ausschüttung von der Verbreitung der Dissertation und den Seitenzahlen ab.

  10. Dissertation veröffentlichen: Kosten & Ablauf

    Fairer Veröffentlichungsvertrag. Sie können während des gesamten Buchprojekts auf unseren umfassenden Service zählen. Unsere Manuskriptrichtlinien sind flexibel und leicht umsetzbar. Schnelle Veröffentlichung: Die Doktorarbeit wird innerhalb weniger Wochen nach Prüfung der Druckvorlage veröffentlicht.

  11. Förderung für wissenschaftliche Artikel und Bücher

    Wer einen wissenschaftlichen Text verfasst hat, kann von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) einmal im Jahr Geld erhalten. Die VG Wort nimmt die Rechte der Autoren wahr, wenn deren Werke in öffentlichen Bibliotheken in Deutschland verfügbar sind - sowohl in gedruckter Form aber auch als Download.

  12. Informationen zur VG WORT-Ausschüttung und Verlagsbeteiligung

    1. Was ist die VG WORT? 2. Welche Rechte bzw. Ansprüche nimmt die VG WORT wahr? 3. Wie erfolgt die Ausschüttung der VG WORT für die Printfassung wissenschaftlicher Bücher? 4. Nimmt die VG WORT auch Rechte für Online-Texte wahr? 5. Welche Kriterien muss ein Online-Text erfüllen, um für die METIS-Ausschüttung berücksichtigt zu werden? 6.

  13. VG WORT: Verwertung von Sprachwerken

    Grundsätzlich können Sie bei der VG WORT auch Ihre Dissertation melden. Dafür ist eine Registrierung notwendig. Zudem sind die Vorgaben der Verwertungsgesellschaft zu prüfen.

  14. PDF Verteilungsplan VG WORT

    Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) nach § 10 der Satzung. - Fassung vom 20. März 2021 - Inhaltsübersicht. Teil 1 - Allgemeine Grundsätze. 1 Berechtigte. 2 Verteilungssummen. 3 Grundsätze der Verteilung. 4 Beteiligung von Verlagen an gesetzlichen Vergütungsansprüchen. 5 Aufteilung zwischen Urhebern und Verlagen.

  15. VG-Wort-Ausschüttung

    Kai Stapelfeldt. Die Autorin bzw. der Autor einer Dissertation kann an der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort partizipieren. Die Ausschüttung beträgt pro Dissertation ca. 400 Euro (Mittelwert der letzten 10 Jahre). Autorenvertretung VG-Wort.

  16. Infos zur VG Wort von wbv Publikation

    Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) verwaltet die urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 400.000 Autorinnen und Autoren in Deutschland. Für die Nutzung geschützter Werke, wie beispielsweise analoge und digitale Kopien oder Leserechte in Bibliotheken, zahlt die VG Wort jährlich eine ...

  17. VG Wort

    Die VG Wort hat es sich zum Ziel gesetzt, bei der Verbreitung von Texten die Vergütung der Urheber*innen sicherzustellen. Hierzu übernimmt die VG Wort treuhänderisch die Urheberrechte für die Autor*innen und schüttet diesen einmal pro Jahr die entsprechenden Tantiemen aus.

  18. VG WORT

    VG WORT. Die Verwertungsgesellschaft WORT ( VG WORT) ist ein rechtsfähiger Verein, der sich um die Verwertung von Urheberrechten kümmert und Tantiemen an bezugsberechtigte Personen und Verlage ausgibt.

  19. PUBMED.DE: VG Wort für wissenschaftliche Autoren: Maximieren Sie Ihre

    Wissenschaftliche Autoren in Deutschland haben durch die Verwertungsgesellschaft Wort ( VG Wort) eine lukrative Möglichkeit, Geld zu verdienen. Die VG Wort schüttet Tantiemen an Autoren und Verlage aus, die durch die Nutzung ihrer Werke entstehen.

  20. Vg Wort

    Informationsveranstaltung der VG WORT am Donnerstag, 21. März 2024 von 14.30 bis 15.30 Uhr (Konferenzraum Halle 5). Die VG WORT ist ein Rechtsfähiger Verein, in dem sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben.

  21. Was ist die VG Wort?

    Die VG Wort ist eine Organisation, die sich um die Vergütung von Autor*innen und Künstler*innen kümmert. Wenn zum Beispiel ein Buch, ein Artikel oder ein Gedicht veröffentlicht wird, kann er oder sie sich bei der VG Wort anmelden.